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   VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 2280/05   

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https://dejure.org/2006,16923
VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 2280/05 (https://dejure.org/2006,16923)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 16.11.2006 - 7 K 2280/05 (https://dejure.org/2006,16923)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 16. November 2006 - 7 K 2280/05 (https://dejure.org/2006,16923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abbruchsanordnung; Erledigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung im Zusammenhang mit einer Abbruchverfügung; Möglichkeit der Geltendmachung von Änderungen der Sachlage und Rechtslage zu eigenen Gunsten als Einwendungen im Vollstreckungsverfahren durch den Adressaten einer Abbruchverfügung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung einer Abbruchverfügung nach Wiedererrichtung einer Weidehütte an anderem Standort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06

    Duldungsverfügung gegen Pächter zur Beseitigung einer baurechtswidrigen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 2280/05
    Dem Gericht liegen die Behördenakten bezüglich des Klägers (auch hinsichtlich der Zwangsgeldfestsetzung, die Gegenstand des Verfahrens 7 K 549/06 ist) sowie des Verfahrens des Beigeladenen (7 K 532/06) vor.

    Auf diese sowie auf die Gerichtsakten - auch der Verfahren 7 K 532/06 und 7 K 549/06 - wird wegen weiterer Einzelheiten Bezug genommen.

    Vorliegend hat das Landratsamt A. den Kläger mit Verfügung vom 05.03.2002 angewiesen, die nach - zutreffender - Auffassung der Behörde nicht genehmigungsfähige Weidehütte (vgl. dazu Urteil der Kammer vom 16.11.2006 - 7 K 532/06 -) einschließlich der verwendeten Baumaterialien von seinem Grundstück zu entfernen.

    Denn für die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Frage, ob ein Bauvorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dient, kommt es, solange wie im hier vorliegenden Fall die Eigentumsverhältnisse an Grundstück und Bauvorhaben auseinander fallen können, weil es sich bei der baulichen Anlage nicht um einen im Sinne von § 94 BGB wesentlichen Bestandteil des Grundstücks handelt (vgl. dazu das Urteil der Kammer im Verfahren des Beigeladenen vom 16.11.1006 - 7 K 532/06 -), nicht entscheidend auf die Eigentumsverhältnisse an der baulichen Anlage an (vgl. aber zur Bedeutung der Frage, ob das Grundstück selbst im Eigentum des Landwirts steht oder nur gepachtet ist: BVerwG, Urteil vom 03.11.1972 - IV C 9.70 -, BVerwGE 41, 138, 143).

    Vorliegend hat das Landratsamt A. mit (rechtmäßiger, vgl. Urteil der Kammer vom 16.11.2006 - 7 K 532/06 -) Verfügung vom 08.07.2005 den Beigeladenen dazu verpflichtet, den vollständigen Abbruch der Weidehütte auf dem Grundstück des Klägers sowie Zwangsmittel, die zur Vollstreckung des Abbruchs gegenüber dem Kläger ergehen, zu dulden.

  • VG Kassel, 08.09.2009 - 7 K 549/06

    Unterhaltsbeitrag

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 2280/05
    Dem Gericht liegen die Behördenakten bezüglich des Klägers (auch hinsichtlich der Zwangsgeldfestsetzung, die Gegenstand des Verfahrens 7 K 549/06 ist) sowie des Verfahrens des Beigeladenen (7 K 532/06) vor.

    Auf diese sowie auf die Gerichtsakten - auch der Verfahren 7 K 532/06 und 7 K 549/06 - wird wegen weiterer Einzelheiten Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1985 - 5 S 1738/85

    Grundwasserverunreinigung - Unmittelbare Ausführung von Maßnahmen zur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 2280/05
    Die Zustandsverantwortlichkeit des Eigentümers findet ihre Grenze nur dort, wo dem Eigentümer die Möglichkeit genommen wurde auf die Sache einzuwirken, weil ihm diese gegen seinen Willen entzogen wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.1985 - 5 S 1738/85 -, DÖV 1986, 249).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 2280/05
    Denn für die bauplanungsrechtliche Beurteilung der Frage, ob ein Bauvorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dient, kommt es, solange wie im hier vorliegenden Fall die Eigentumsverhältnisse an Grundstück und Bauvorhaben auseinander fallen können, weil es sich bei der baulichen Anlage nicht um einen im Sinne von § 94 BGB wesentlichen Bestandteil des Grundstücks handelt (vgl. dazu das Urteil der Kammer im Verfahren des Beigeladenen vom 16.11.1006 - 7 K 532/06 -), nicht entscheidend auf die Eigentumsverhältnisse an der baulichen Anlage an (vgl. aber zur Bedeutung der Frage, ob das Grundstück selbst im Eigentum des Landwirts steht oder nur gepachtet ist: BVerwG, Urteil vom 03.11.1972 - IV C 9.70 -, BVerwGE 41, 138, 143).
  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 2280/05
    Selbst im Falle der Vollstreckung eines Verwaltungsakts tritt keine Erledigung ein, wenn der damit geschaffene Zustand wieder rückgängig gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.11.1998 - 4 B 100/98 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 2781/02

    Zwangsmittel Ersatzvornahme nicht gegenüber Zwangsgeld vorrangig; zur

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 2280/05
    Denn zwischen Zwangsgeld und Ersatzvornahme besteht in Baden-Württemberg weder nach dem Gesetz noch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein gesetzlicher Vorrang eines der beiden Zwangsmittel (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.12.2003 - 5 S 2781/02 -, Vensa).
  • VGH Hessen, 22.08.1986 - 3 TH 2137/86

    Nutzungsverbot für Wohnwagen zur überwiegend ortsfesten Nutzung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 2280/05
    Insbesondere in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Abbruchverfügung eine bauliche Anlage betrifft, die ohne großen Aufwand abtransportiert werden kann, ist der Anordnung daher das Gebot immanent, nach der Beseitigung der baurechtswidrigen Anlage ihre Wiederaufstellung bzw. die erneute Verbringung auf das Grundstück zu unterlassen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 22.08.1986 - 3 TH 2137/86 -, NVwZ 1987, 427; der Fall betraf einen Wohnwagen).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1997 - 5 S 3409/95

    Nebeneinander von baurechtlicher und naturschutzrechtlicher

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 2280/05
    Dabei reicht es aus, wenn die Duldungsverfügung zum Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung, der gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auch für die Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldandrohung maßgebend ist, vollziehbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.1997 - 5 S 3409/95 -, Vensa).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1980 - III 1333/79

    Verwaltungsvollstreckung - Möglichkeit der Legalisierung einer baulichen Anlage

    Auszug aus VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 2280/05
    Voraussetzung für den Erfolg einer solchen Einwendung ist aber ihre Entscheidungserheblichkeit, mithin also, dass die Kenntnis der geänderten Lage vor Eintritt der Unanfechtbarkeit zu einer abweichenden Sachentscheidung hätte führen müssen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.1980 - III 1333/79 -, BauR 1980, 346).
  • VG Sigmaringen, 16.11.2006 - 7 K 532/06

    Duldungsverfügung gegen Pächter zur Beseitigung einer baurechtswidrigen

    Diese Zwangsgeldandrohung ist Gegenstand des Verfahrens 7 K 2280/05.

    Dem Gericht liegen die Behördenakten bezüglich des Verfahrens des Klägers sowie der Verfahren des Beigeladenen 7 K 2280/05 und 7 K 549/06 vor.

    Auf diese sowie auf die Gerichtsakten - auch der Verfahren 7 K 2280/05 und 7 K 549/06 - wird wegen weiterer Einzelheiten Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2007 - 8 S 159/07

    Abbruchanordnung; immanentes Verbot der Wiedererrichtung; prozessrechtlicher

    Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 16. November 2006 - 7 K 2280/05 - zuzulassen, wird abgelehnt.
  • VG Düsseldorf, 01.06.2017 - 11 K 3878/15

    Begründetheit einer Klage gegen einen Bescheid über die Festsetzung eines

    Die Ordnungsbehörde muss zwar, um die Ordnungspflicht durchsetzen zu können, den Erlass einer Duldungsverfügung erwägen, wenn der Pflichtige einer bauaufsichtlichen Verfügung nicht nachkommen kann, ohne in zivilrechtliche Rechte Dritter einzugreifen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 CB 16.91 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 9. April 2014 - 15 B 233/14 -, vom 22. November 2013 - 2 A 923/13 -, und vom 10. Oktober 1996 - 11 B 2310/96 - OVG des Saarlandes, Urteil vom 26. April 1991 - 2 R 30/89 - VG Sigmaringen, Urteil vom 16. November 2006 - 7 K 2280/05 -, alle in juris.
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